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idh Frankfurt & akzept e.V. machen Weg frei für flächendeckendes Drugchecking

Musterrechtsverordnung für Drugchecking veröffentlicht – jetzt sind die Länder am Zug

Trotz dramatisch hoher Zahlen drogenbedingter Todesfälle und dem vermehrten Auftreten hochpotenter synthetischer Substanzen fehlt in den meisten Bundesländern noch immer die notwendige Rechtsgrundlage zur Umsetzung von Drugchecking. Dabei gilt seit Juli 2023 der §10b BtMG, womit die Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen sind.

Mit der am 24. Juli 2025 veröffentlichten Musterrechtsverordnung (RVO) legen die Integrative Drogenhilfe e.V. Frankfurt und der Bundesverband akzept e.V. – gemeinsam mit den Rechtsanwält*innen Dr. Leo Teuter und Dr. Justine Diebel – eine umsetzungsfähige Grundlage vor, mit der die Bundesländer zeitnah eigene Verordnungen erlassen und Modellprojekte starten können.

„Drugchecking rettet Leben. Es ist wissenschaftlich belegt, international erprobt und dringend notwendig – die Länder müssen jetzt handeln“, so Nina Pritszens, Vorstandsmitglied akzept e.V. & Geschäftsführung vista gGmbH

In einer Online-Pressekonferenz machten die Initiator*innen deutlich, dass die steigende Zahl an drogenbedingten Todesfällen, insbesondere durch Opiate und Kokain, ein entschlossenes Handeln verlangt. Die Drogenmärkte verändern sich rasant: zunehmend mehr synthetische und hochpotente Substanzen, anonyme Vertriebswege über Webshops und Messenger-Dienste – all das erhöht die Risiken für Konsumierende dramatisch.

Drugchecking: Schutz durch Information und Beratung

Drugchecking bedeutet mehr als Laboranalysen – es ist eingebettet in ein Beratungskonzept, das auf Aufklärung, Risikominimierung und Konsumreflexion setzt. Ziel ist es, Konsumierende frühzeitig zu erreichen und wirksam zu schützen. Dafür braucht es Angebote in verschiedenen Settings, um die unterschiedlichen Zielgruppen bedarfsgerecht ansprechen zu können: ambulant in Beratungsstellen, mobil im Nachtleben und auf Festivals sowie integriert in niedrigschwellige Einrichtungen wie Drogenkonsumräume.

„Gerade für Opiatkonsument*innen mit hohem Mortalitätsrisiko ist ein sofortiger Zugang zu Analyseergebnissen überlebenswichtig. Drugchecking in Konsumräumen kann genau das leisten“, so Gabi Becker, Geschäftsführerin Integrative Drogenhilfe e.V., Frankfurt a.M.

Drogenkonsumräume bieten seit 30 Jahren einen bewährten Rahmen für Gesundheitsinterventionen, insbesondere für Menschen, die durch andere Angebote kaum erreicht werden. Die Integration von Drugchecking erweitert dieses Konzept sinnvoll, da Konsumierende vor gefährlichen Substanzen gewarnt, individuell beraten und bei Bedarf medizinisch versorgt werden können. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung synthetischer Opioide ist diese unmittelbare Risikoerkennung vor Ort entscheidend, um vor akuten Gesundheitsgefahren zu schützen.

Forderung an die Länder

Die Initiator*innen fordern die Bundesländer auf, umgehend eigene Rechtsverordnungen zu erlassen, um die Durchführung von Modellprojekten für Drugchecking gemäß §10b BtMG zu ermöglichen. Die Musterrechtsverordnung steht dafür öffentlich zur Verfügung – unter anderem auf den Webseiten von idh Frankfurt und akzept e.V.

Neben der rechtlichen Umsetzung bedarf es ausreichender Ressourcen für die soziale Begleitung und Analysearbeit. Auch sollten lokale Träger der Suchthilfe sowie rechts- oder gerichtmedizinische Institute in die Umsetzung eingebunden werden.

Rückfragen oder Interviewanfragen sind gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten. 

Der Text stammt aus der am 24.07.2025 veröffentlichten Presseinformation.

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