Kinderschutz

Die vista gGmbH hat drei ausgebildete Fachkräfte nach § 8 a, SGB VIII, die allen Kolleg*innen als Ansprechpartner*innen in Fragen der Risikoabschätzung – also ob eine Gefährdung des Kindeswohls besteht -  zur Verfügung stehen.

Sie unterstützen die Mitarbeiter*innen und beraten sie, um gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen.

Kinderschutz konkret
In Zusammenarbeit mit den Fachkräften trifft sich regelmäßig die vista-AG Familie und Kindeswohl um alle Belange zum Thema Sucht und Kinderschutz zu besprechen.

Hier wurde auch der „Selbstcheck für Eltern in der Suchtberatung“ erarbeitet. Er dient der eigenen vertraulichen Auseinandersetzung der Eltern mit der Situation ihrer Kinder und als Familie.

Der Selbstcheck wird in allen Familienprojekten, der Suchtberatung und Psychosozialen Betreuung angeboten.

Kontakt
Lars Behrends | Tel. 030/ 2902781-87 | Kontakt